Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §72 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1851/75 E 24. Juni 1976 VwSlg 9095 A/1976 RS 1 Stammrechtssatz Nach der eindeutigen Formulierung des § 72 Abs 3 ASVG ist - falls eine frühere Feststellung des Betriebsführers durch den Sozialversicherungsträger nicht erfolgt ist - die im dritten Satz dieses Absatzes normierte Vermutung, daß der Eigentümer eines... mehr lesen...