IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Dr.in Stemmer über die Beschwerde des Herrn AA, geboren am XX.XX.XXXX, vertreten durch seinen Sachwalter Rechtsanwalt BB, Adresse 1, Z, gegen den Bescheid der Bürgermeisterin der Stadt Z vom 14.06.2017, Zahl ***, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, der angefochtene Bescheid ersatzlos behoben und das gegenständliche Verfahren eingestellt. 2. Die ordentliche Revis... mehr lesen...