1. Mit Bescheid der mitbeteiligten Partei vom 19. März 1987 (in der Folge: Beitragsbescheid genannt) wurde der Beschwerdeführer verpflichtet, für insgesamt 43 Dienstnehmer, darunter auch die Dienstnehmer H, D und B in der Zeit vom 1. August 1980 bis 31. Mai 1985 (gemeint offenbar: für die betreffenden Beitragszeiträume) Beiträge und Umlagen in der Gesamthöhe von S 69.999,51 zu entrichten. Aufgrund eines Einspruchs des Beschwerdeführers wurde dieser Bescheid mit Bescheid der belangten ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §58;ASVG §61;ASVG §66;ASVG §67;ASVG §68;ASVG §69 Abs5;ASVG §69;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber versteht unter BEITRÄGE iSd § 69 ASVG den gleichen Begriffsinhalt, wie zB in § 58, § 61, § 66 bis § 68 ua ASVG, der die vom Dienstgeber geschuldeten und entrichteten Beiträge zur Pflichtversicherung in den verschiedenen Versicherungszweigen, wie sich etwa aus dem... mehr lesen...