Entscheidungsgründe: Die Beklagte war seit Juli 1995 bei der Klägerin als provisionsberechtigte Außendienstmitarbeiterin angestellt. Mit Ende November 2003 wurde das Dienstverhältnis einvernehmlich aufgelöst, weil sich die Beklagte in Kenia selbständig machen wollte. Die Beklagte ersuchte die Klägerin, den ihr nach Ende des Dienstverhältnisses zustehenden Anspruch auf Betreuungsprovision für den von ihr betreuten Geschäftsstock durch die einmalige Zahlung eines Pauschalbetrages ab... mehr lesen...
Norm: ASVG §69ABGB §1435
Rechtssatz: Zur Rückforderung von ungebührlich für den Dienstnehmer entrichteten Sozialversicherungsbeiträgen (Dienstnehmeranteile) ist gemäß § 69 ASVG - ungeachtet des Umstandes, dass nach § 58 Abs 2 ASVG der Dienstgeber Schuldner auch hinsichtlich der Dienstnehmeranteile ist - der Dienstnehmer selbst berechtigt. „Selbst getragen" iSd §69 Abs6 ASVG hat der Versicherte die Dienstnehmeranteile nicht nur, wenn er sie selb... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach der eindeutigen Gesetzeslage (§ 69 iVm §§ 354, 355, 409 ASVG; § 65 ASGG) ist der Rechtsweg für die Rückforderung ungebührlich entrichteter Beiträge zur Sozialversicherung unzulässig (vgl auch Teschner/Widlar, MGA ASVG 61. ErgLfg 455 Anm 1 zu § 69; 59. ErgLfg 1755 Anm 2 zu § 409; Kuderna, ASGG**2 428, 430; SSV 10/41; JBl 1956, 371 ua). Nach der - nicht in sozialrechtlichen Verfahren ergangenen - Rechtsprechung des O... mehr lesen...
Norm: ASGG §65ASVG §69ASVG §354ASVG §355ASVG §409
Rechtssatz: Nach § 69 in Verbindung mit §§ 354, 355, 409 ASVG § 65 ASGG ist der Rechtsweg für die Rückforderung ungebührlich entrichteter Beiträge zur Sozialversicherung unzulässig. Entscheidungstexte 10 ObS 37/98h Entscheidungstext OGH 27.01.1998 10 ObS 37/98h 10 ObS 118/16z Entscheidun... mehr lesen...