Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens besteht über folgenden entscheidungswesentlichen Sachverhalt kein Streit: Über die J. GmbH) wurde am 26. Mai 1987 zu 4 Sa 19/87 des Handelsgerichtes Wien das Ausgleichsverfahren eröffnet; der Ausgleichsantrag wurde am 20. Juli 1987 vom Geschäftsführer A wieder zurückgezogen; daraufhin erfolgte mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 27. August 1987 (GZ 4 S 135/87) die Eröffnung des Anschlußkonkurses. Gesellschafter der J... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs6;ASVG §67 Abs8;
Rechtssatz: Eine juristische Person, die aus der Konkursmasse erwirbt, haftet auch dann nicht für die Beitragsschulden der Vorgängerin, wenn Identität hins des Hauptgesellschafters besteht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989080161.X03 Im RIS seit ... mehr lesen...