Begründung: Die beklagte Pensionsversicherungsanstalt sprach über Antrag des Klägers mit Bescheid vom 25. 6. 2008 aus, dass die vorzeitige Alterspension des Klägers entsprechend den anzuwendenden Bestimmungen über die Pensionsanpassung ab 1. 1. 2008 um den Fixbetrag von 36,75 EUR auf den Betrag von 2.544,45 EUR monatlich erhöht werde. Dagegen erhob der Kläger rechtzeitig Klage mit dem Begehren auf Gewährung einer um zumindest 1,7 % erhöhten vorzeitigen Alterspension bei langer Ver... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Pensionsversicherungsanstalt sprach über Antrag des Klägers mit Bescheid vom 25. 6. 2008 aus, dass die vorzeitige Alterspension des Klägers entsprechend den anzuwendenden Bestimmungen über die Pensionsanpassung ab 1. 1. 2008 um den Fixbetrag von 36,75 EUR auf den Betrag von 2.544,45 EUR monatlich erhöht werde. Dagegen erhob der Kläger rechtzeitig Klage mit dem Begehren auf Gewährung einer um zumindest 1,7 % erhöhten vorzeitigen Alterspension bei langer Ver... mehr lesen...