Entscheidungsgründe: Der am 11. 6. 1952 geborene Kläger, ein Nebenerwerbslandwirt, erlitt am 24. 1. 2004 bei Holzarbeiten in seinem landwirtschaftlichen Betrieb einen Arbeitsunfall. Mit Bescheid vom 14. 3. 2005 sprach ihm die Sozialversicherungsanstalt der Bauern zur Abgeltung der Folgen des Arbeitsunfalls ab 24. 1. 2005 eine vorläufige Betriebsrente unter Zugrundelegung einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 25 vH zu. Mit Bescheid vom 11. 5. 2005 gewährte die Pensionsversicherung... mehr lesen...
Norm: ASVG §593 Abs3aBSVG §148i Abs1
Rechtssatz: Aus der explizit nur auf die Gesamtrentenbildung nach § 210 ASVG Bezug nehmenden Regelung des § 593 Abs 3a ASVG kann nicht geschlossen werden, dass der Gesetzgeber im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung ganz allgemein die Rechtslage zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles auf Dauerleistungen versteinert haben will. Entscheidungstexte 10 O... mehr lesen...