Begründung: 1. Im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2001, BGBl. I Nr. 142/2000, wurde ua. in den §73 ASVG ein neuer Abs1a eingefügt, worin bestimmt wird, daß Personen, die Zusatzpensionsleistungen von regelmäßig aus öffentlichen Mitteln finanzierten Rechtsträgern beziehen, von diesen Leistungen Krankenversicherungsbeiträge in Höhe von 3,75 vH des Bezugs zu entrichten haben. (Für Vertragsbedienstete, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 1998 begründet worden ist, gil... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragASVG §73 Abs1a idF BudgetbegleitG 2001ASVG §589 Abs2ASVG §460c
Leitsatz: Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmungen
des ASVG betreffend den Abzug von Krankenversicherungsbeiträgen von
Zusatzpensionen aus öffentlichen Mitteln infolge rechtskräftig
entschiedener Sache bzw betreffend die Verpflichtung zur... mehr lesen...