Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde dem Antrag des Beschwerdeführers auf Beitragserstattung gemäß § 308 ASVG stattgegeben und festgestellt, dass der Erstattungsbetrag EUR 76,92 betrage. Weiters wurde festgestellt, dass mit der Leistung dieses Betrages alle Ansprüche und Berechtigungen aus der Pensionsversicherung erlöschen, die aus diesen Versicherungsmonaten erhoben werden können. Die belangte Behörde führte dazu aus, dass der Besch... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §308 Abs3;ASVG §309;ASVG §563 Abs11;
Rechtssatz: Das Fehlen einer ausdrücklichen Bezugnahme auf § 309 ASVG in § 563 Abs. 11 ASVG stellt eine planwidrige Lücke dar, die durch die Anwendung des § 309 ASVG in der am 30. Juni 1996 in Geltung stehenden Fassung zu schließen ist (mit ausführlicher
Begründung: ). European Case Law Identifi... mehr lesen...