Norm: ASVG §551 Abs6B-VG Art7
Rechtssatz: Wegen der damit verbundenen finanziellen Belastung der Versichertengemeinschaft erscheint die Einschränkung der Geltung der Bestimmung des § 551 Abs 6 ASVG ab einem objektiv bestimmten, für alle Versicherten geltenden antragsabhängigen Zeitpunkt des Eintrittes des Versicherungsfalles sachgerecht. Entscheidungstexte 10 ObS 197/94 Entscheidungst... mehr lesen...