Mit Beitragsnachverrechnungsanzeige vom 27. Oktober 1992 forderte die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse die Beschwerdeführerin auf, für die Zeit vom 1. Jänner 1988 bis 31. Dezember 1991 Beiträge in der Höhe von insgesamt S 374.943,27, binnen elf Tagen nach Zustellung dieser Beitragsnachverrechnung an die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse zu bezahlen. Mit Bescheid vom 10. November 1992 sprach die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse aus, daß die Beschwerdeführerin die Bestimmungen übe... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §44 Abs1 Z1;ASVG §44 Abs5;ASVG §49 Abs1;ASVG §51 Abs3;ASVG §54 Abs4;ASVG §58 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/05/16 94/08/0165 2 Stammrechtssatz In Fällen, in denen eine Bruttoentgelt (hier Lehrlingsentschädigung) vereinbart wurde, das über den Kollektivvertragssätzen liegt, und in denen der Dienstgeber freiwillig die Tragung der auf d... mehr lesen...