Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft St. Veit/Glan vom 5. Juli 2010 wurde der Mitbeteiligte mit einer Geldstrafe von EUR 730,-- (Ersatzfreiheitsstrafe von vier Tagen) belegt, weil er es als Dienstgeber unterlassen habe, dafür zu sorgen, dass der in seinem landwirtschaftlichen Betrieb seit 25. Mai 2009, 08.00 Uhr, als Hilfsarbeiter für Schweißarbeiten, Regiearbeiten und Eisenbinden, täglich 8 Stunden, für einen Stundenlohn für EUR 15,-- netto pro Stunde beschäftigte K. G. vo... mehr lesen...