Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde das der Beschwerdeführerin jeweils gewährte Arbeitslosengeld in den Zeiträumen vom 25. Juli bis 31. Dezember 1995 in der Höhe von S 33.984,-- und vom 4. März bis 12. März 1996 in der Höhe von S 1.912,-- gemäß § 24 Abs. 2 AlVG widerrufen und den Gesamtbetrag von S 35.896,-- gemäß § 25 Abs. 1 AlVG zurückgefordert. Nach Wiedergabe der von der belangten Behörde angewendeten Gesetzesvorschriften begründete ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde das der Beschwerdeführerin jeweils gewährte Arbeitslosengeld in den Zeiträumen vom 25. Juli bis 31. Dezember 1995 in der Höhe von S 33.984,-- und vom 4. März bis 12. März 1996 in der Höhe von S 1.912,-- gemäß § 24 Abs. 2 AlVG widerrufen und den Gesamtbetrag von S 35.896,-- gemäß § 25 Abs. 1 AlVG zurückgefordert. Nach Wiedergabe der von der belangten Behörde angewendeten Gesetzesvorschriften begründete ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §25 Abs1;ASVG §4 Abs2;ASVG §5 Abs2;ASVG §5 Abs6 Z2;
Rechtssatz: Jene Fälle können mit der nachträglichen Feststellung eines Beschäftigungsverhältnisses nicht gleichgesetzt werden, in denen der Umstand des Bestehens eines Beschäftigungsverhältnisses im Sinne des § 4 Abs 2 ASVG nicht str... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §25 Abs1;ASVG §4 Abs2;ASVG §5 Abs2;ASVG §5 Abs6 Z2;
Rechtssatz: Jene Fälle können mit der nachträglichen Feststellung eines Beschäftigungsverhältnisses nicht gleichgesetzt werden, in denen der Umstand des Bestehens eines Beschäftigungsverhältnisses im Sinne des § 4 Abs 2 ASVG nicht str... mehr lesen...