Entscheidungsgründe: Der am 6. 9. 1945 geborene Kläger bezieht von der Beklagten seit 1. 10. 2007 eine Korridorpension in Höhe von 1.193,64 EUR monatlich. Im Zuge des Pensionsfeststellungsverfahrens wurde er von der Beklagten schriftlich darüber informiert, dass die Ausübung einer Erwerbstätigkeit am Pensionsstichtag und danach den Anfall und den Fortbezug der Korridorpension grundsätzlich ausschließe und eine Erwerbstätigkeit neben dem Pensionsbezug nur zulässig sei, wenn sie nic... mehr lesen...
Norm: ASVG §5ASVG §294 Abs3GSVG §60 Abs1 Z2GSVG §149 Abs3
Rechtssatz: Die für die Beurteilung des Nettoeinkommens(begriffes) im Ausgleichszulagenrecht entwickelten Grundsätze sind nicht auf § 5 ASVG zu übertragen, weil hier vom Bruttoeinkommen auszugehen ist. Entscheidungstexte 10 ObS 56/98b Entscheidungstext OGH 31.03.1998 10 ObS 56/98b 10... mehr lesen...