1. Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichts die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung nicht einheitlich beantwortet wird. Gemäß § 34 Abs. 1 VwGG sind Revisionen, die sich wegen Nichtvorliegens ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz75 Volksbildung
Norm: ASVG §49 Abs7 Z2 litaErwachsenenbildungFG 1973 §1 Abs2PauschV Aufwandsentschädigung 2002 §1 Z3
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat sich mehrfach mit dem Begriff der Erwachsenenbildung im ErwachsenenbildungFG (vor allem dessen § 1 Abs. 2), auf den § 49 Abs. 7 Z 2 lit. a ASVG und § 1 Z 3 der Verordnung des Bundesministers für soziale Sich... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
I. 1. Der Erstmitbeteiligte beantragte mit Schreiben vom 16. Oktober 2000 bei der mitbeteiligten Gebietskrankenkasse die Erlassung eines Bescheides betreffend seine Versicherungspflicht als Vortragender an der Fachhochschule der beschwerdeführenden Partei. In diesem Schreiben wirft der Erstmitbeteiligte insbesondere die Frage auf, ob er nach dem GSVG oder ASVG versicherungspflichtig sei. Nach Lage der Verwaltungsakten stellte die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz72/02 Studienrecht allgemein75 Volksbildung
Norm: ASVG §49 Abs7;ASVG §5 Abs1 Z5;ErwachsenenbildungFG 1973 §1 Abs2;ErwachsenenbildungFG 1973 §2;ErwachsenenbildungFG 1973 §4 Abs1;ErwachsenenbildungFG 1973 §5 Abs3;FHStG 1993 §3 Abs1;FHStG 1993 §4 Abs2;PauschV Aufwandsentschädigung Erwachsenenbildung 1999 §1; Beachte Besprechung in:ASoK 4/2012, S 136 bis 145; ... mehr lesen...