Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die belangte Behörde hat mit Bescheid vom 13.08.2019 festgestellt, dass der Beschwerdeführer aufgrund seiner geringfügigen Beschäftigung als Dienstnehmer beim Dienstgeber Verein XXXX und als geringfügig beschäftigter Dienstnehmer bei der Dienstgeberin XXXX GmbH in der Zeit vom 01.07.2017 bis 31.07.2017 der Vollversicherungspflicht gemäß §§ 5 Abs 1 Z 2 iVm 471 ff. ASVG unterlag. Gleichzeitig wurde unter Spruchpunkt 2., ausgesprochen, dass ... mehr lesen...