Begründung: Am 17. 5. 2005 verstarb M***** R***** ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung. Die Parteien sind jeweils Nachfahren der vorverstorbenen Brüder der Erblasserin J***** R***** und F***** R*****. Die Verstorbene war Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ ***** GB *****. Dabei handelt es sich um den geschlossenen Hof „S*****“. Das Erstgericht bestimmte Mag. F***** R***** zum Anerben dieses Hofes. Weiters setzte es den Übernahmswert mit 540.000 EUR fest. Dabei ging es... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Fischereiberechtigte in mehreren steiermärkischen Gewässern. Der Kormoran ist eine durch Art 4 (Anhang I) der Vogelschutz-Richtlinie (Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten) geschützte Vogelart. Das Land Steiermark (im Folgenden Antragsgegner) hat den Kormoran gemäß § 13e Abs 1 Steiermärkisches Naturschutzgesetz (Stmk NSchG) und gemäß § 4 der Verordnung der Landesregierung vom 14. 5. 2007, L... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 22. 7. 1927 geborene Kläger war seit dem Jahr 1952 bis zu seiner, aus gesundheitlichen Gründen erfolgten, Versetzung in den Ruhestand per 13. 1. 1974 Angestellter der Beklagten. Auf sein Dienst- und Ruhestandsverhältnis finden die Bestimmungen der Dienstordnung A für die Angestellten bei den Sozialversicherungsträgern Österreichs (DO.A) Anwendung. Der Kläger bezieht seit dem Eintritt der Berufsunfähigkeit von der Pensionsversicherungsanstalt (zuvor: Pens... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger beziehen als pensionierte Angestellte der beklagten Partei eine Zusatzpension nach den Bestimmungen der Dienstordnung A für die Angestellten bei den Sozialversicherungen (DO.A). Seit 1. 3. 2001 bringt die beklagte Partei von diesen Zusatzpensionen den (Sicherungs-)Beitrag nach § 460c ASVG von 2,3 % in Abzug, woraus sich bei den Klägern bis November 2002 ein Gesamtabzug in Höhe der jeweiligen Klageforderungen ergibt. Die Kläger beziehen als pensioni... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 1. 4. 1988 bei der beklagten Partei beschäftigt. Auf sein Dienstverhältnis ist die Dienstordnung A für die Angestellten bei den Sozialversicherungsträgern Österreichs (DO.A) anwendbar. Gemäß § 22 DO.A ist der Kläger unkündbar. Die Dienstnehmer der beklagten Partei sind - neben ihrer ASVG-Beitragspflicht - gemäß der DO.A verpflichtet, besondere Pensionsbeiträge zu entrichten. Gemäß § 101 Abs 2 Z 1 DO.A betrug dieser zuletzt bei Bezügen bis zu... mehr lesen...
Norm: ASVG §460bASVG §460cASVG §589 Abs2DO.A allg
Rechtssatz: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen einen gesetzlichen Eingriff in die Pensionsregelung der DO.A durch die Bestimmung des § 460b ASVG, die nur unter der Bedingung in Kraft tritt, dass die Kollektivvertragsparteien keine gleichwertige Regelung treffen (§ 589 Abs 2 ASVG). Der Gesetzgeber kann verfassungsrechtlich unbedenklich Eigentumsbeschränkungen verfügen, soferne er dadurch... mehr lesen...