Begründung: Die Klägerin wurde am 21. Dezember 2009 auf Veranlassung einer Amtsärztin wegen „gereizter Manie“ gemäß § 8 UbG in die Landesnervenklinik Sigmund Freud eingewiesen. Dorthin wurde sie von ihrer Wohnadresse mit einem Krankentransportwagen des Österreichischen Roten Kreuzes gebracht. Die für diesen Transport angefallenen Kosten in Höhe von 76,45 EUR wurden von der Klägerin beglichen. Mit Bescheid vom 10. Mai 2010 lehnte die beklagte Partei den Antrag der Klägerin vom 8. Apr... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Im Sommer 2007 suchte der am 29. 6. 1964 geborene Kläger die Fachärztin für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Dr. Ursula H*****, zur Zahnsanierung auf. Da einige Zähne nicht sanierbar waren, wurden sie von DDr. Michael Ö*****, Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, gezogen. Der Kläger wurde von Dr. H***** informiert, dass ein Lückenschluss entweder durch einen abnehmbaren oder einen festsitzenden Zahnersatz möglich sei. Er entschlo... mehr lesen...
Begründung: Die am 16. 1. 1950 geborene Klägerin ist Dialysepatientin. Im Zeitraum vom 3. bis 14. 10. 2000 nahm sie für ihren Transport von ihrem Wohnort zum Krankenhaus Wiener Neustadt und zurück sechsmal die Dienstleistung der Medicar Leih- und Mietwagen GmbH in Anspruch. Hiefür wurden ihr 3.876,84 S (660 km á 8,90 S zuzüglich 10 % Umsatzsteuer abzüglich 40 % infolge gleichzeitigen Transports einer anderen Patientin) in Rechnung gestellt. Zuvor hatte sich die Klägerin ein halbes J... mehr lesen...
Begründung: Da das hier zu beurteilende Klagebegehren auf Kostenerstattung keine wiederkehrenden Leistungen in Sozialrechtssachen betrifft, ist nach § 46 Abs 1 ASGG die Revision nur bei Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage zulässig. Eine solche wird in der außerordentlichen Revision jedoch nicht dargetan. Da das hier zu beurteilende Klagebegehren auf Kostenerstattung keine wiederkehrenden Leistungen in Sozialrechtssachen betrifft, ist nach Paragraph 46, Absatz eins, ASGG die Rev... mehr lesen...
Begründung: Die bei der Beklagten krankenversicherte Klägerin nahm vom 13. 11. bis 23. 12. 1996 ärztliche Hilfe eines Facharztes für Zahnheilkunde in Anspruch, der kein Vertragsarzt der Beklagten ist. Es wurden vier Zahnimplantate eingesetzt und an diesen eine Unterkiefer-Modellgußprothese mit Suprakonstruktion über 14 Zähne befestigt. Der Klägerin wurden für Anästhesie S 600,--, für die Implantate S 36.000,--, für die Prothese S 12.000,-- und für die Suprakonstruktion S 20.000... mehr lesen...
Begründung: Der bei der beklagten Partei krankenversicherte Kläger stand im vierten Quartal 1996 bei Dr. Manfred D*****, Facharzt für Nuklearmedizin in Salzburg, in Behandlung. Dieser ist kein Vertragsarzt der beklagten Partei. Der Kläger hat das vom genannten Facharzt in Rechnung gestellte Honorar von S 1.783,80 (inklusive 20 % Umsatzsteuer) bezahlt, und diese Honorarnote bei der beklagten Partei zur Kostenerstattung eingereicht. Von der beklagten Partei wurden ihm hierauf Kos... mehr lesen...
Begründung: Die bei der beklagten Partei krankenversicherte Klägerin hat am 8. 4., 29. 4., 20. 5. und 3. 6. 1997 verschiedene medizinische Leistungen bei dem in Linz niedergelassenen Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Dr. Thomas B***** als Wahlarzt in Anspruch genommen. Dieser ist kein Vertragsarzt der beklagten Partei. Die Klägerin hat das in Rechnung gestellte Honorar von S 3.502,-- bezahlt, und die Honorarnote bei der beklagten Partei zur Kostenerstattung eingere... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 19.11.1912 geborene Klägerin leidet an einem Zustand nach Cholezystektomie (operative Entfernung der Gallenblase), Bauchdeckenoperation und Strumektomie (operative Entfernung von Schilddrüsengewebe). Neben den altersbedingten Abbauerscheinungen besteht ein organisches Psychosyndrom. Die Klägerin muß Psychopharmaka in hohen Dosen einnehmen; dies ist die Hauptursache für ihre Harninkontinenz, wozu allerdings altersbedingte Veränderungen kommen. Die Harn... mehr lesen...
Begründung: Da das hier zu beurteilende Klagebegehren auf Kostenerstattung für eine Untersuchung durch einen Wahlarzt keine wiederkehrenden Leistungen in Sozialrechtssachen betrifft, ist nach § 46 Abs 1 ASGG die Revision nur bei Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage zulässig. Eine solche wird in der außerordentlichen Revision jedoch nicht dargetan. Da das hier zu beurteilende Klagebegehren auf Kostenerstattung für eine Untersuchung durch einen Wahlarzt keine wiederkehrenden L... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Bei der beim Kläger mitversicherten Gattin wurden in der Zeit vom 16.3.1995 bis 11.5.1995 Zahnersatzarbeiten im Oberkiefer und in der Zeit vom 15.9.1995 bis 3.1.1996 weitere Behandlungen im Unterkiefer durchgeführt, und zwar wurde im Unterkiefer ein festsitzender, aus 12 Elementen bestehender Zahnersatz eingesetzt. Zu der für die Zahnersatzarbeiten im Oberkiefer auf S 94.988,40 lautenden Rechnung leistete die beklagte Partei einen Zuschuß von S 16.759,20; fü... mehr lesen...
Norm: ASVG §453ASVG §455B-VG Art18B-VG Art89GSVG §227
Rechtssatz: Die Satzungen der Träger der Sozialversicherung sind generelle Akte der Selbstverwaltung, die verfassungsrechtlich als Verordnung zu qualifizieren sind. Als Rechtsverordnungen sind sie "gehörig kundzumachen", wobei die Veröffentlichung in der (nach § 31 Abs 3 Z 7 ASVG vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger herauszugebenden) Fachzeitschrift "Soziale Sicher... mehr lesen...