Norm: ASVG §45
Rechtssatz: Im Sozialversicherungsrecht sind im Hinblick auf die im Beitragswesen geltende Höchstbeitragsgrundlage auch die Geldleistungen, die der Versicherte erhält, begrenzt. Durch das Sozialversicherungsrecht soll nur eine gewisse Mindestsicherung gewährleistet sein. Entscheidungstexte 10 ObS 324/00w Entscheidungstext OGH 19.12.2000 10 ObS 324/00w ... mehr lesen...