Norm
ASVG §45Rechtssatz
Im Sozialversicherungsrecht sind im Hinblick auf die im Beitragswesen geltende Höchstbeitragsgrundlage auch die Geldleistungen, die der Versicherte erhält, begrenzt. Durch das Sozialversicherungsrecht soll nur eine gewisse Mindestsicherung gewährleistet sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114597Dokumentnummer
JJR_20001219_OGH0002_010OBS00324_00W0000_001