RS OGH 2000/12/19 10ObS324/00w

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Veröffentlicht am 19.12.2000
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Norm

ASVG §45

Rechtssatz

Im Sozialversicherungsrecht sind im Hinblick auf die im Beitragswesen geltende Höchstbeitragsgrundlage auch die Geldleistungen, die der Versicherte erhält, begrenzt. Durch das Sozialversicherungsrecht soll nur eine gewisse Mindestsicherung gewährleistet sein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114597

Dokumentnummer

JJR_20001219_OGH0002_010OBS00324_00W0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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