Die klagenden Parteien begehren, gestützt auf § 153 Abs 3 letzter Satz ASVG, von der Beklagten die Unterlassung der Leistung von Zahnbehandlung und Zahnersatz in ihren Ambulatorien, soweit es sich um skelettierte Metallprothesen handelt. Sie brachten hiezu vor, in den einen Bestandteil der zwischen den Streitteilen geschlossenen Gesamtverträge bildenden Honorarordnungen sei die Leistung von "Stahlprothesen" (skelettierte Metallprothesen) nicht vorgesehen. Die Beklagte verstoße gegen d... mehr lesen...
Norm: ASVG §153 Abs3ASVG §338ASVG §339ASVG §352 Z1ASVG §448 ffÄrzteG §20ÄrzteG §21ÄrzteG §49DentG §18DentG §19JN §1ZPO §477 Abs1 Z6 D6
Rechtssatz: In den Verträgen der Zahnärzte und Dentisten mit den Sozialversicherungsträgern nicht vorgesehene Leistungen dürfen in den Zahnambulatorien der Versicherungsträger nicht ausgeführt werden; für Klagen auf Unterlassung solcher Leistungen ist der Rechtsweg zulässig; Ärztekammern und Dentistenkammern sin... mehr lesen...