Am 1. Februar 1990 beantragte der Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger bei der belangten Behörde die Erlassung eines Aufteilungsschlüssels hinsichtlich der Beiträge zur Krankenversicherung der Pensionisten gemäß § 73 Abs. 4 ASVG, worin für die Beschwerdeführerin ein Anteil am Beitragsaufkommen von 3,11446 v.H. vorgesehen war. In der Begründung: dieses Antrages heißt es u.a., daß der Sektionsausschuß "Allgemeine Krankenversicherung" (des Hauptverbandes der Sozialv... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §447g Abs8;ASVG §73 Abs4;B-VG Art18 Abs2;B-VG Art7;StGG Art2;VwRallg;
Rechtssatz: Dagegen, daß der Gesetzgeber die Festlegung eines Verteilungsschlüssels für einen bestimmten Kreis von Normadressaten einmal durch Bescheid (§ 73 Abs 4 ASVG), einmal durch Verordnung (§ 44... mehr lesen...