Der Spruch: des angefochtenen Bescheides lautet: "Die Beschlüsse der Generalversammlung der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse, die sie in ihrer 22. Sitzung am 14.4.2004 zu den Tagesordnungspunkten III.3. ('Dienstpostenplan ab 1.1.2004') und III.4 ('Bürogruppe IV: Nachfolge für Dr. Dr. Hans P, lit. a) Bestellung eines ständigen Stellvertreters des Leitenden Angestellten und Leiters der BG IV für die Zeit der Karenzierung von Mag. Dr. Johann M') gefasst hat, werden gemäß § 437 Abs... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §433 Abs3;ASVG §437 Abs3;ASVG §438 Abs4;
Rechtssatz: Die in § 437 Abs. 3 ASVG vorgesehene Entscheidungskompetenz des Bundesministers ist - ebenso wie z.B. die Entscheidungszuständigkeiten nach § 433 Abs. 3 oder nach § 438 Abs. 4 ASVG - als Ausübung der Aufsicht zu verstehen; dies geht auch aus den Erläuterungen zur Regierungsvorlage zur 52. ASVG-Novelle... mehr lesen...