RS Vwgh 2007/7/4 2005/08/0112

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Veröffentlicht am 04.07.2007
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66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §433 Abs3;
ASVG §437 Abs3;
ASVG §438 Abs4;

Rechtssatz

Die in § 437 Abs. 3 ASVG vorgesehene Entscheidungskompetenz des Bundesministers ist - ebenso wie z.B. die Entscheidungszuständigkeiten nach § 433 Abs. 3 oder nach § 438 Abs. 4 ASVG - als Ausübung der Aufsicht zu verstehen; dies geht auch aus den Erläuterungen zur Regierungsvorlage zur 52. ASVG-Novelle (1375 BlgNR 18. GP, S. 32) hervor, wo in diesem Zusammenhang ausdrücklich von der kassatorischen Entscheidung der "Aufsichtsbehörde" die Rede ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005080112.X01

Im RIS seit

15.08.2007

Zuletzt aktualisiert am

30.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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