Entscheidungsgründe: Seit 2001 hatte das Bundesministerium für Inneres die Absicht, einen „digitalen Bündelfunkdienst" für sämtliche Blaulichtorganisationen, insbesondere für Polizei und Gendarmerie, österreichweit zu errichten und zu betreiben; dieses Projekt lief unter der Bezeichnung „ADONIS". Laut der Geschäftsordnung des Bundesministeriums für Inneres gehört zu den von diesem Ministerium zu besorgenden Geschäften auch die Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten. We... mehr lesen...
Begründung: Der Nebenintervenient organisierte im Oktober 2000 eine Ausstellung, die von der beklagten Partei durch die Vermittlung von Sach- und Geldsponsoren subventioniert werden sollte. Wegen einer Zwischenfinanzierung wandte sich derjenige, der als Generalsekretär des Nebenintervenienten auftrat (in der Folge angeblicher Generalsekretär), an die klagende Partei, die sich, unter der Voraussetzung, dass die beklagte Partei die Rückführung des aufgewendeten Betrags garantiere, b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist in S***** Eigentümerin der Liegenschaften F*****-Straße 19/ A*****-Straße 25b/M*****-Straße 22(Hauptgebäude) und H*****-Gasse 13 sowie Wohnungseigentümerin der Wohnung S*****-Straße 33 top Nr 9 und von Büroräumen im zweiten und dritten Stock (richtig: ersten Stock und Kellerraum K 4) des Hauses R*****-Straße 25. Der Beklagte war seit 9.Mai 1938 Angestellter der klagenden Partei und war vom 1.Oktober 1979 bis zu seiner Pensionierung am... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin räumte dem Erstbeklagten am 3. September 1981 einen von ihr am 6. Oktober 1981 bewilligten Geschäftskredit in Höhe von 250.000 S ein. In der Folge teilte der Erstbeklagte der Klägerin mit, daß er einen Großauftrag im Rehabilitationszentrum Großgmain (West) erhalten habe. Voraussetzung für die endgültige Auftragszusage der PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT DER A*** an den Erstbeklagten war aber, daß dieser eine Bankgarantie zu erbringen hatte, weil ihn ... mehr lesen...
Norm: ABGB §26ASVG §436
Rechtssatz: Die Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten gehört als Sozialversicherungsträger zu den juristischen Personen des öffentlichen Rechtes. Neben ihrer organschaftlichen Vertretung besteht wie bei anderen juristischen Personen die Möglichkeit der Vertretung durch sonstige Personen, die von den satzungsgemäß berufenen Organen dazu rechtsgeschäftlich bevollmächtigt wurden. Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: ASVG §436DO.A §37 Abs3DO.A §105 Abs2
Rechtssatz: Die gemäß § 37 Abs 3 DO.A dem Vorstand des Sozialversicherungsträgers - hier: Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter - zustehende Befugnis zur Versetzung eines unkündbaren Angestellten in den dauernden Ruhestand konnte zulässigerweise auf den Verwaltungsausschuß übertragen werden. Entscheidungstexte 4 Ob 117/64 Entscheidungstext... mehr lesen...