Mit Bescheid vom 14. Juli 1989 verpflichtete die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse den Beschwerdeführer als Dienstgeber im Sinne des § 35 Abs. 1 ASVG für den Versicherten H allgemeine Beiträge in der Höhe von S 3.937,50 zu entrichten. Nach der Begründung: sei bei einer Beitragsprüfung festgestellt worden, daß der Versicherte ab 1. Jänner 1989 Tagesgelder in der Höhe von monatlich S 360,-- erhalte. Dabei sei vom Beschwerdeführer ein Betrag in der Höhe von S 340,-- beitragsfrei und nur d... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 14. Juli 1989 verpflichtete die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse den Beschwerdeführer als Dienstgeber im Sinne des § 35 Abs. 1 ASVG für den Versicherten H allgemeine Beiträge in der Höhe von S 3.937,50 zu entrichten. Nach der Begründung: sei bei einer Beitragsprüfung festgestellt worden, daß der Versicherte ab 1. Jänner 1989 Tagesgelder in der Höhe von monatlich S 360,-- erhalte. Dabei sei vom Beschwerdeführer ein Betrag in der Höhe von S 340,-- beitragsfrei und nur d... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §43 Abs3 Z1;ASVG §49 Abs3 Z1 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/12/17 90/08/0005 1 Stammrechtssatz Von einem "Fehlen von Normen kollektiver Rechtsgestaltung" iSd § 49 Abs 3 Z 1 lit c ASVG kann zwar nicht erst gesprochen werden, wenn (bezüglich der betroffenen Beschäftigungsverhältnisse) die Möglichkeit der Schaffung von Normen der kollek... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §43 Abs3 Z1;ASVG §49 Abs3 Z1 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/12/17 90/08/0005 1 Stammrechtssatz Von einem "Fehlen von Normen kollektiver Rechtsgestaltung" iSd § 49 Abs 3 Z 1 lit c ASVG kann zwar nicht erst gesprochen werden, wenn (bezüglich der betroffenen Beschäftigungsverhältnisse) die Möglichkeit der Schaffung von Normen der kollek... mehr lesen...