Entscheidungen zu § 423 Abs. 5 ASVG

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Beschluss 1983/6/15 B332/81

Begründung: I. 1. Der Bundesminister für soziale Verwaltung richtete an den Beschwerdeführer das folgende, mit 29. Mai 1981 datierte Schreiben: "Mit Beziehung auf den aus dem Grunde der Neuwahl in die Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Wien innerhalb von sechs Monaten nach der Wahl des Präsidiums dieser Kammer gestellten diesbezüglichen Antrag der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Wien vom 7. Mai 1981 enthebe ich Sie gemäß §423 Abs5 und 6 in Verbindung mit §448 Abs1 und... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 15.06.1983

RS Vfgh 1983/6/15 B332/81

Index: 66 Sozialversicherung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationASVG §420 Abs5ASVG §423 Abs5 idF ArtV Z15 der 35. Novelle BGBl 585/1980
Rechtssatz: ASVG; durch die Enthebung von der Funktion als Versicherungsvertreter (§423 Abs5 und 6) wird in die subjektive Rechtssphäre eines Versicherungsvertreters nicht eingegriffen Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 15.06.1983

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