1. Die Beschwerdeführerin besteht (dem Beschwerdevorbringen zufolge zumindest) seit dem Jahre 1889 als Betriebskrankenkasse der (vormaligen) Firma JP. Dieses Unternehmen habe ursprünglich aus einem Drahtwerk, einem Walzwerk, einem Kettenwerk, einem Säge- und Zimmereibetrieb sowie einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb bestanden, wobei der letztgenannte vom Alleininhaber der Firma JP, JP, geführt worden sei. Die Firma JP sei mit Wirkung vom 1. Jänner 1962 unter Beibehaltung des ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §35 Abs1;ASVG §421 Abs6;ASVG §445;
Rechtssatz: Unter Betriebsunternehmen iSd ASVG ist der Unternehmer eines versicherungspflichtigen Betriebes zu verstehen, nämlich derjenige, für dessen Rechnung der Betrieb, in welchem die versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse bestehen, erfolgt. Damit ist - nicht anders als im Falle des § 35 Abs 1 ASVG - ... mehr lesen...