RS Vwgh 1995/10/17 94/08/0110

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Veröffentlicht am 17.10.1995
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66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §35 Abs1;
ASVG §421 Abs6;
ASVG §445;

Rechtssatz

Unter Betriebsunternehmen iSd ASVG ist der Unternehmer eines versicherungspflichtigen Betriebes zu verstehen, nämlich derjenige, für dessen Rechnung der Betrieb, in welchem die versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse bestehen, erfolgt. Damit ist - nicht anders als im Falle des § 35 Abs 1 ASVG - für die Eigenschaft als Betriebsunternehmen wesentlich, wer nach rechtlichen und nicht bloß tatsächlichen Gesichtspunkten aus den im Betrieb getätigten Geschäften (daher auch aus den Arbeitsverträgen) unmittelbar berechtigt und verpflichtet wird, wen also das Risiko des Betriebes im gesamten unmittelbar trifft (Hinweis E 10.12.1986, 83/08/0200).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994080110.X02

Im RIS seit

28.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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