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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §35 Abs1;Rechtssatz
Unter Betriebsunternehmen iSd ASVG ist der Unternehmer eines versicherungspflichtigen Betriebes zu verstehen, nämlich derjenige, für dessen Rechnung der Betrieb, in welchem die versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse bestehen, erfolgt. Damit ist - nicht anders als im Falle des § 35 Abs 1 ASVG - für die Eigenschaft als Betriebsunternehmen wesentlich, wer nach rechtlichen und nicht bloß tatsächlichen Gesichtspunkten aus den im Betrieb getätigten Geschäften (daher auch aus den Arbeitsverträgen) unmittelbar berechtigt und verpflichtet wird, wen also das Risiko des Betriebes im gesamten unmittelbar trifft (Hinweis E 10.12.1986, 83/08/0200).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994080110.X02Im RIS seit
28.11.2001