Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 17.02.2016, Zl. 2016-18-GPLA-SV-JHa-B-012, verpflichtete die damalige Tiroler Gebietskrankenkasse (nunmehr Österreichische Gesundheitskasse – Landesstelle Tirol, im Folgenden als belangte Behörde bezeichnet) die XXXX (im Folgenden als Beschwerdeführerin bezeichnet), den Betrag in Höhe von € 4.866.317,28 binnen vier Wochen an die belangte Behörde zu bezahlen (Spruchpunkt 1.). Mit Spruchpunkt 2. wurde die aufschiebende ... mehr lesen...