Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse vom 02.08.2024, GZ XXXX wurde die nunmehrige beschwerdeführende AG verpflichtet, für einen näher bezeichneten Dienstnehmer Beiträge nach dem Betrieblichen Mitarbeiter – und Selbständigenvorsorgegesetz iHv € 293,18 zu entrichten. 1. Mit Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse vom 02.08.2024, GZ römisch 40 wurde die nunmehrige beschwerdeführende AG verpflichte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Entscheidung vom 13.09.2024, W164 2283331-1/7E, betreffend die Beschwerde des XXXX , geb. XXXX (im Folgenden Beschwerdeführer, =BF) gegen den Bescheid der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt vom 02.10.2023, GZ. XXXX hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde gemäß § 28 Abs. 1 und 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, als der
Spruch: des angefochten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem nunmehr bekämpften Bescheid vom 24.4.2023 verpflichtete die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden kurz: „ÖGK“) die nunmehrige Beschwerdeführerin, die XXXX (im Folgenden kurz: „BF“) zur Entrichtung allgemeiner Beiträge in Höhe von 3.228,19 Euro, einer Auflösungsabgabe in Höhe von 124,00 Euro und Beiträgen zur Betrieblichen Vorsorge in Höhe 124,24 Euro; weiters wurden Verzugszinsen in Höhe von... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit angefochtenem Bescheid verpflichtete die belangte Behörde die Beschwerdeführerin als Dienstgeberin, allgemeine Beiträge, sonstige Beiträge und Umlagen für die in der Beilage zum angefochtenen Bescheid angeführten Dienstnehmer für die ebenfalls in dieser Beilage angeführten Zeiträume in der Höhe von EUR 51.237,21 (Spruchpunkt 1.) sowie die aufgrund dieser Beitragsnachverrechnung vorzuschreibenden Verzugszinsen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid der XXXX (im Folgenden: XXXX ) vom 16.05.2022 wurde des Beschwerdeführers die allgemeine Beitragsgrundlage für den nunmehrigen Beschwerdeführer im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Dienstnehmer XXXX für die Zeit vom 15.02.1999 bis 14.08.1999 wie folgt festgestellt: 1. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid der römisch 40 (im Folgenden: römisch 40 ) vom 16.05.202... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle Niederösterreich, (kurz: ÖGK, im Folgenden: belangte Behörde) hat mit Bescheid vom 22.04.2024, Zl. XXXX , festgestellt, dass Herr XXXX , VSNR XXXX , aufgrund seiner für die XXXX GmbH, FN XXXX , (im Folgenden: Beschwerdeführerin) ausgeübten Tätigkeit als mittätiger Gesellschafter im Zeitraum vom 28.06.2011 bis zum 28.02.2021 sowie vom 01.09.2021 bis laufend nicht der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX .2023, GZ: XXXX , sprach die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle XXXX (in der Folge: belangte Behörde oder kurz: ÖGK) gegenüber der Fa. XXXX GmbH (in der Folge: Beschwerdeführerin oder kurz: BF) aus, dass sie gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 iVm §§ 44Abs. 1 und 49 Abs. 1 und Abs. 2 ASVG idgF wegen der im Zuge der GPLB (Gemeinsame Prüfung Lohnabgaben und Beiträge) festgestellten Melded... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Für dem Beitragszeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2018 wurde vom Finanzamt Wien eine gemeinsame Prüfung Lohnabgaben und Beiträge bei der XXXX (im Folgenden als „Beschwerdeführerin“ bezeichnet) durchgeführt. Im Zuge dieser Überprüfung wurden seitens der Österreichischen Gesundheitskasse (im Folgenden als „belangte Behörde“ bezeichnet), mehrere Nachverrechnungen von Sozialversicherungsbeiträgen, Beiträgen und Umlagen auf d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die belangte Behörde führte bei der Beschwerdeführerin eine gemeinsame Prüfung der lohnabhängigen Abgaben (GPLA) für den Prüfzeitraum 01.01.2006 bis 31.12.2010 durch. Das Ergebnis dieser Prüfung wurde der Beschwerdeführerin am 04.10.2012 zur Kenntnis gebracht. Die Beschwerdeführerin beantragte die Erlassung eines Bescheides. 2. Die belangte Behörde führte für den Prüfzeitraum 01.01.2011 bis 31.12.2012 eine w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit den angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde fest, dass die im Rahmen einer für den Prüfzeitraum XXXX durchgeführten Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge und Umlagen in Höhe von EUR 28.712,68 zuzüglich der hierauf entfallenden Verzugszinsen im Ausmaß von EUR 8.553,13 zu Recht bestehen, dass die Beschwerdeführerin aufgrund ihrer Eigenschaft al... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt: 1.1. Im Betrieb des Beschwerdeführers wurde im Jahr 2011 hinsichtlich des Prüfzeitraumes 01.01.2006 bis 31.12.2010 eine Sozialversicherungsprüfung gemäß §41a ASVG durch die (damalige) Salzburger Gebietskrankenkasse [SGKK], nunmehr Österreichische Gesundheitskasse [ÖGK], durchgeführt. Im Jahr 2013 führte das Finanzamt XXXX eine GPLA hinsichtlich des (teilweise wied... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Nach Ersuchen um und Erhalt eines Rückstandsausweises im März 2021 legte der Rechtsvertreter des Beschwerdeführers mit Schreiben vom 11.03.2021 gegenüber der Österreichischen Gesundheitskasse (in der Folge: ÖGK) dar, dass es sich bei den Forderungen der ÖGK gegen seinen Mandanten und dessen Bruder um eine Solidarschuld handle. Der Datenschutz könne nicht so weit gehen, dass der eine Solidarschuldner nicht erfa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit dem gegenständlich angefochtenen Bescheid vom 23.01.2020 stellte die belangte Behörde die Höhe der für die nunmehr beschwerdeführende Partei (in der Folge mitunter kurz „bP“) geltenden Beitragsgrundlagen für den Beitragszeitraum von 28. November 1992 bis 30. September 2004 gemäß § 243 Abs. 1 Z 1 fünfter Fall ASVG in jeweils bestimmter Höhe fest. römisch eins.1. Mit dem gegenständlich angefochten... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX .2024, GZ: XXXX , sprach die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle XXXX (im Folgenden: belangte Behörde oder kurz: BFA) gegenüber XXXX , VSNR: XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz: BF), aus, dass sie verpflichtet sei, die mit der Beitragsabrechnung für das Kalenderjahr 2023 vorgeschriebenen pauschalierten Dienstnehmerbeiträge zur Kranken- und Pensionsversicherung sowie die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit dem gegenständlich angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 27.01.2023 wurde die nunmehr beschwerdeführende Partei (in der Folge „bP“) verpflichtet, die mit Beitragsabrechnungen (Prüfberichte) vom 08.08.2022, 09.08.2022 und 10.08.2022 für den Prüfzeitraum 01.01.2015 – 31.12.2018 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von EUR 25.595,89 zu entrichten. Die Beitragsabrechnungen ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit als Bescheid bezeichneter Erledigung vom 7.3.2024 lehnte die Pensionsversicherungsanstalt (im Folgenden kurz: „PVA“) einen Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden kurz: „BF“) vom 13.11.2023 auf Gewährung der Akteneinsicht in den Pensionsakt von Herrn R. H., verstorben am 3.4.2016, ab. 2. Dagegen erhob die BF im Wege ihres rechtsfreundlichen Vertreters Beschwerde. 3. Am 10.5.2024 langte der Akt beim BVwG ein. 4. M... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX .2023, GZ: XXXX , sprach die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle XXXX (in der Folge: belangte Behörde oder kurz: ÖGK) gegenüber der XXXX (in der Folge: Erstbeschwerdeführerin oder kurz: BF1) aus, dass die in Anhang 1 dieses Bescheides angeführten Personen aufgrund ihrer für die Beschwerdeführerin ausgeübten Tätigkeit hinsichtlich der in Anhang 1 angeführten Zeiträume der Pfl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX .2023, GZ: XXXX , sprach die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle XXXX (in der Folge: belangte Behörde oder kurz: ÖGK) gegenüber der XXXX (in der Folge: Erstbeschwerdeführerin oder kurz: BF1) aus, dass die in Anhang 1 dieses Bescheides angeführten Personen aufgrund ihrer für die Beschwerdeführerin ausgeübten Tätigkeit hinsichtlich der in Anhang 1 angeführten Zeiträume der Pfl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX .2023, GZ: XXXX , sprach die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle XXXX (in der Folge: belangte Behörde oder kurz: ÖGK) gegenüber der XXXX (in der Folge: Erstbeschwerdeführerin oder kurz: BF1) aus, dass die in Anhang 1 dieses Bescheides angeführten Personen aufgrund ihrer für die Beschwerdeführerin ausgeübten Tätigkeit hinsichtlich der in Anhang 1 angeführten Zeiträume der Pfl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX .2023, GZ: XXXX , sprach die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle XXXX (in der Folge: belangte Behörde oder kurz: ÖGK) gegenüber der XXXX (in der Folge: Erstbeschwerdeführerin oder kurz: BF1) aus, dass die in Anhang 1 dieses Bescheides angeführten Personen aufgrund ihrer für die Beschwerdeführerin ausgeübten Tätigkeit hinsichtlich der in Anhang 1 angeführten Zeiträume der Pfl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen Steiermark (in der Folge: belangte Behörde) vom 07.12.2022 wurde ausgesprochen, dass der nunmehrige Beschwerdeführer (in der Folge: BF) zum 28.04.2022 verpflichtet sei, einen Gesamtbetrag in Höhe von EUR 23.585,35 an Sozialversicherungsbeiträgen zur Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung, zur Selbstständigenvorsorge, Nebengebühren, Kostenantei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit gegenständlichem Bescheid der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (in Folge: SVS oder belangte Behörde) vom 19.12.2022, wurde gemäß § 194 GSVG iVm § 409 und 410 ASVG entschieden, dass der Beschwerdeführer unter Anrechnung der bis zum 22.01.2022 geleisteten Zahlungen verpflichtet sei, die für den Zeitraum von 01.01.2008 bis 31.01.2022 aushaftenden Sozialversicherungsbeiträge samt Nebengebühren und... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: 1.1. Am 07.04.2021 stellten XXXX als übertragender Elternteil (= Beschwerdeführer 1, im Folgenden: BF1) und seine Ehegattin als übernehmender Elternteil (= Beschwerdeführerin 2, im Folgenden: BF2) bei der Pensionsversicherungsanstalt, Landesstelle XXXX (im Folgenden: PVA), den Antrag auf Übertragung von Gutschriften gemäß § 14 APG in Höhe von jeweils 50% der in den Jahren 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020 erworbenen Pensionsgutschri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: 1.1. Am 07.04.2021 stellten XXXX als übertragender Elternteil (= Beschwerdeführer 1, im Folgenden: BF1) und seine Ehegattin als übernehmender Elternteil (= Beschwerdeführerin 2, im Folgenden: BF2) bei der Pensionsversicherungsanstalt, Landesstelle XXXX (im Folgenden: PVA), den Antrag auf Übertragung von Gutschriften gemäß § 14 APG in Höhe von jeweils 50% der in den Jahren 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020 erworbenen Pensionsgutschri... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz seines rechtsfreundlichen Vertreters vom 21.9.2023 beantragte der nunmehrige Beschwerdeführer (im Folgenden kurz: „BF“) bei der Österreichischen Gesundheitskasse (im Folgenden kurz: „ÖGK“) die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 71 AVG wegen Versäumnis der Beschwerdefrist gegen den Bescheid der ÖGK vom 31.5.2023, GZ: XXXX , betreffend Versicherungspflicht. Unter einem wurde die Beschwerde gegen ... mehr lesen...