IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Hohenhorst über die Beschwerde von AA, geb am XX.XX.XXXX, wohnhaft in Adresse 1, **** Z, vom 17.01.2018, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 11.01.2018, Zl ****, betreffend eine Übertretung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird insofern Folge gegeben, als... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Rosenkranz über die Beschwerde des Herrn AA, vertreten durch B Rechtsanwälte OG, Hon.-Prof. Dr. BB, Dr. CB, Rechtsanwälte, Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis der Bürgermeisterin der Stadt Y vom 14.09.2016, Zl ****, nach öffentlicher mündlicher Verhandlung, zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 50 VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. 2. Gemäß § 52 Abs 1 und 2 Vw... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 10.01.2018 Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §4 Abs2ASVG §4 Abs1 Z1ASVG §33 Abs1ASVG §111 Abs1
Rechtssatz: Der Vertrag enthielt kein abgeschlossenes Werk und war die Art der Tätigkeit dem betrieblichen Organisationsplan des Auftraggeberunternehmens unterworfen, sodass nicht von einer selbständigen Tätigkeit auszugehen war. ... mehr lesen...