IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Hohenhorst über die Beschwerde von AA, geb am XX.XX.XXXX, wohnhaft in Adresse 1, **** Z, vom 17.01.2018, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 11.01.2018, Zl ****, betreffend eine Übertretung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird insofern Folge gegeben, als... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Rosenkranz über die Beschwerde des Herrn AA, vertreten durch B Rechtsanwälte OG, Hon.-Prof. Dr. BB, Dr. CB, Rechtsanwälte, Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis der Bürgermeisterin der Stadt Y vom 14.09.2016, Zl ****, nach öffentlicher mündlicher Verhandlung, zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 50 VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. 2. Gemäß § 52 Abs 1 und 2 Vw... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 10.01.2018 Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §4 Abs2ASVG §4 Abs1 Z1ASVG §33 Abs1ASVG §111 Abs1
Rechtssatz: Der Vertrag enthielt kein abgeschlossenes Werk und war die Art der Tätigkeit dem betrieblichen Organisationsplan des Auftraggeberunternehmens unterworfen, sodass nicht von einer selbständigen Tätigkeit auszugehen war. ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seine Richterin Mag. Bettina Weißgatterer über die Beschwerde des Herrn AA, vertreten durch RA Dr. BB, Adresse 1, Y, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 18.05.2017, Zahl *** (FA-GZ. ****), nach durchgeführter öffentlicher mündlicher Verhandlung, zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 50 VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. 2. Gemäß § 52 Abs 1 und 2 VwGVG hat der Beschwerd... mehr lesen...