Norm: ASVG §383aASGG §82
Rechtssatz: Für den Inhalt eines (erkennbar) auf Leistung im gesetzlichen Ausmaß gerichteten Klagebegehren ist das Vorbringen zum Grund und zur Höhe der Leistung maßgebend. Eine Änderung dieses Vorbringens bedeutet daher eine Änderung des Klagebegehrens. Entscheidungstexte 10 ObS 72/87 Entscheidungstext OGH 08.03.1988 10 ObS 72/87 ... mehr lesen...