Norm
ASVG §383aRechtssatz
Für den Inhalt eines (erkennbar) auf Leistung im gesetzlichen Ausmaß gerichteten Klagebegehren ist das Vorbringen zum Grund und zur Höhe der Leistung maßgebend. Eine Änderung dieses Vorbringens bedeutet daher eine Änderung des Klagebegehrens.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0085559Dokumentnummer
JJR_19880308_OGH0002_010OBS00072_8700000_002