RS OGH 1988/3/8 10ObS72/87

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.03.1988
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Norm

ASVG §383a
ASGG §82

Rechtssatz

Für den Inhalt eines (erkennbar) auf Leistung im gesetzlichen Ausmaß gerichteten Klagebegehren ist das Vorbringen zum Grund und zur Höhe der Leistung maßgebend. Eine Änderung dieses Vorbringens bedeutet daher eine Änderung des Klagebegehrens.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0085559

Dokumentnummer

JJR_19880308_OGH0002_010OBS00072_8700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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