Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Gegen den BF wurde ein strafgerichtliches Verfahren am Landesgericht für Strafsachen XXXX geführt. 1. Gegen den BF wurde ein strafgerichtliches Verfahren am Landesgericht für Strafsachen römisch XXXX geführt. 2. Mit Beschwerde an die Datenschutzbehörde vom XXXX .2022 führte der BF aus, der vorsitzende, namentlich näher genannte, Richter in diesem Verfahren und das Landesgericht hätten nach dem XXXX .2020 ... mehr lesen...