Entscheidungsgründe: Mit dem zunächst unangefochten in Rechtskraft erwachsenen Bescheid vom 7. 11. 2001 hat die beklagte Partei dem am 22. 4. 1941 geborenen Kläger eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer ab dem 1. 11. 2001 in der Höhe von damals brutto ATS 30.156,-- (EUR 2.191,52) zuerkannt. Mit Bescheid vom 23. 11. 2004 hat die beklagte Partei ausgesprochen, dass 1.) das Verfahren über den Anspruch des Klägers auf vorzeitige Alterspension bei langer Versicher... mehr lesen...