Entscheidungsgründe: Der am 22. 4. 1902 geborene Kläger bezieht von der beklagten Partei auf Grund des rechtskräftigen Bescheides vom 22. 6. 1979 seit 1. 6. 1976 die Alterspension. Mit einem weiteren rechtskräftigen Bescheid der beklagten Partei vom 13. 7. 1979 wurde der Antrag des Klägers auf Zuerkennung einer Ausgleichszulage zur Alterspension abgelehnt. Am 16. 3. 1998 langte bei der beklagten Partei ein vom Kläger ausgefüllter Ausgleichszulagenerhebungsbogen ein. Die beklag... mehr lesen...