Entscheidungen zu § 351d Abs. 1 ASVG

Verwaltungsgerichtshof

3 Dokumente

Entscheidungen 1-3 von 3

TE Vwgh Beschluss 2019/11/20 Ra 2018/08/0200

1. Die Revisionswerberin ist das vertriebsberechtigte Unternehmen der verfahrensgegenständlichen Arzneispezialitäten „Olmetec“ und „Sevikar“ (in Gestalt von 15 näher bezeichneten Mono- bzw. Kombipräparaten mit verschiedenen Wirkstärken in Tablettenform). Diese Arzneispezialitäten enthalten den Wirkstoff Olmesartanmedoxomil (im Folgenden: Olmesartan), der zur Wirkstoffgruppe der Angiotensin-II-Antagonisten (auch Angiotensin Rezeptor Blocker bzw. Sartane) gehört und zur Behandlung essen... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 20.11.2019

RS Vwgh 2019/11/20 Ra 2018/08/0200

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §351d Abs1ASVG §351f Abs1B-VG Art130 Abs3VwRallg Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2018/08/0201 B 19.03.2021
Rechtssatz: Gemäß § 351f Abs. 1 ASVG hat der Hauptverband (unter anderem) die Streichung einer Arzneispezialität aus dem EKO im Rahmen des ihm nach diesem... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.11.2019

TE Vwgh Erkenntnis 2017/11/15 Ro 2017/08/0013

1 Die mitbeteiligte Partei als vertriebsberechtigtes Unternehmen beantragte am 30. März 2016 die Aufnahme der Arzneispezialität "Brilique 60 mg Filmtabletten" (Wirkstoff Ticagrelor) in den gelben Bereich des Erstattungskodex. Sie stufte die Arzneispezialität pharmakologisch gemäß § 23 Abs. 2 Z 4 VO-EKO (neue Darreichungsform eines im Erstattungskodex angeführten Wirkstoffes oder einer im Erstattungskodex angeführten Wirkstoffkombination) und medizinisch-therapeutisch gemäß § ?4 A... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.11.2017

Entscheidungen 1-3 von 3

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten