Entscheidungen zu § 351c Abs. 9 ASVG

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Erkenntnis 2014/9/24 B223/2012

Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Die beschwerdeführende Partei beantragte am 12. August 2010 die Aufnahme der Arzneispezialitäten "Nivestim 30 Mio E/0,5ml Injektions/Infusionslösung" und "Nivestim 48 Mio E/0,5ml Injektions/Infusionslösung" in den grünen Bereich des Erstattungskodex. Dabei stufte sie die Arzneispezialität als "wirkstoffgleiches Nachfolgeprodukt" ohne zusätzlichen therapeutischen Nutzen iSd §23 Abs2 Z1 iVm §24 Abs2 Z1 der Verfahrensordn... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 24.09.2014

RS Vfgh 2014/9/24 B223/2012

Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktASVG §351c Abs9, Abs10 Z1, §351gVerfahrensordnung zur Herausgabe des Erstattungskodex nach §351g ASVG §23, §25
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Nichtaufnahme der Arzneispezialität Nivestim in den grünen Bereich des Erstattungskodex mangels Wirtschaftlichkeit; vertretbare Annahme der Wirkstoffgleichheit des Bi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 24.09.2014

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