Begründung: I. Verfahrensverlauf: Die Wiener Gebietskrankenkasse hat am 13.04.2017 bei der Paritätischen Schiedskommission für Wien den Antrag auf Rückersatz von Honorar für ärztliche Leistungen gestellt. Mit Bescheid vom 13.12.2017 hat die der Paritätischen Schiedskommission dem Antrag teilweise Folge gegeben. Gegen den Bescheid wurde sowohl von Herrn XXXX aus als von der WGKK Beschwerde erhoben. Mit Schreiben vom 26.02.2019 hat die WGKK den das Verfahren einleitenden Antra... mehr lesen...