Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 21.12.2014 lud die Steiermärkische Gebietskrankenkasse (in der Folge: BF) Herrn Dr. XXXX zu einer § 36- Aussprache am 05.02.2014 ein. Dem Schreiben angeschlossen waren Patientenlisten, welche mit "Beanstandungen nach Versicherungsbefragung Dr. XXXX , 457106" sowie "Auswertungen LSK Dr. XXXX " bezeichnet waren. 2. Am 06.03.2014 fand ein Gespräch zwischen der BF sowie Dr. XXXX statt. Laut Gesprächsnotiz war der Grund für... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: I.a) Am 28.04.2015 erließ die Paritätische Schiedskommission für Wien (in weiterer Folge: belangte Behörde) über Antrag der Fr. XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin) einen Bescheid, der im
Spruch: wie folgt ausführt: "1.) Der Antrag der Antragstellerin, festzustellen, dass die Antragsgegnerin (Wiener Gebietskrankenkasse) verpflichtet ist, Honorarabzüge von EUR 263,78 an die Antragstellerin zur Auszahlung zu bringen, wird mit einem Betrag von ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensverlauf: Die Wiener Gebietskrankenkasse hat am 13.04.2017 bei der Paritätischen Schiedskommission für Wien den Antrag auf Rückersatz von Honorar für ärztliche Leistungen gestellt. Mit Bescheid vom 13.12.2017 hat die der Paritätischen Schiedskommission dem Antrag teilweise Folge gegeben. Gegen den Bescheid wurde sowohl von Herrn XXXX aus als von der WGKK Beschwerde erhoben. Mit Schreiben vom 26.02.2019 hat die WGKK den das Verfahren einleitenden Antra... mehr lesen...