Die belangte Behörde (Bezirkshauptmannschaft Mürzzuschlag) warf dem Berufungswerber mit Straferkenntnis folgenden Sachverhalt vor: Er sei (ergänze: dafür verantwortlich), als Inhaber eines Gastgewerbebetriebes, nämlich des Cafès "O" in S, und als Dienstgeber trotz mehrfacher Urgenzen der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse die Beitragsnachweisungen für die Beitragszeiträume Oktober 1997 bis Jänner 1998 zumindest bis 04.03.1998 nicht vorgelegt zu haben, obwohl nach § 34 Abs 2 ASVG die Dien... mehr lesen...
Rechtssatz: Voraussetzung für eine Verpflichtung des Dienstgebers nach § 34 Abs 2 i.V.m. § 111 ASVG, "Beitragsnachweisungen" vorzulegen - das sind Listen bzw. Meldungen über die Gesamtsumme des Entgeltes für einen Beitragszeitraum -, ist ein entsprechendes schriftliches Übereinkommen zwischen dem Träger der Krankenversicherung und dem Dienstgeber. Liegt ein solches Übereinkommen nicht vor und ist somit der zur Last gelegte Verstoß gegen die Meldeverpflichtung des § 34 Abs 2 ASVG nicht zutr... mehr lesen...