Der bei der Klägerin pflichtversicherte Kandidus K., hat am 5. April 1957 als Motorradfahrer in Wien durch den Zusammenstoß des Motorrades mit dem vom Erstbeklagten in Diensten der zweitbeklagten Partei gelenkten Lastkraftwagenzug der zweitbeklagten Partei einen Verkehrsunfall erlitten. Die Klägerin erbringt an Kandidus K. die Pflichtleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung und macht auf Grund der Legalzession nach § 332 ASVG. Ersatzansprüche gegen die beiden Beklagten zur u... mehr lesen...