Begründung: Am 15. 6. 1984 ereignete sich auf der Westautobahn, Richtungsfahrbahn Salzburg, im Gemeindegebiet von Altlengbach ein Verkehrsunfall, an dem Dr. Ulrike J***** als Lenkerin des ihr gehörigen PKW Renault R 5 und der Zweitbeklagte als Lenker seines bei der erstbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW Peugeot 504 beteiligt waren. Dr. J***** erlitt bei diesem Unfall schwerste Kopfverletzungen mit Dauerfolgen, die mehrere operative Eingriffe erforderlich machten. Das All... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 H2ASVG §331BPGG §16
Rechtssatz: Dass nach der Rechtsprechung (SZ 51/95; 2 Ob 212/99m) ein vom Geschädigten erwirktes Feststellungsurteil die Verjährung auch zu Gunsten eines auf Grund einer Legalzession erst nachträglich leistungspflichtig gewordenen Sozialversicherungsträgers unterbricht, begründet für die Feststellungsklage des Sozialversicherungsträgers nicht das Prozesshindernis der entschiedenen Sache. Einer solchen Klage ma... mehr lesen...