IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Riedler über die Beschwerden der Mag. AA, vertreten durch die Rechtsanwälte BB und CC, Z, Adresse 1, gegen die Straferkenntnisse der Bezirkshauptmannschaft Y vom 11.08.2017, Zl *****, betreffend eine Übertretung nach dem ASVG (LvwG-2017/41/2203), und vom 11.08.2017, Zl *****, betreffend eine Übertretung nach dem AuslBG (LvwG-2017/41/2204), nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verh... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Riedler über die Beschwerde von Frau AA, vertreten durch Herrn BB, Adresse 2, Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft W vom 24.01.2017, Zl **** (FA-GZ. ****), wegen einer Übertretung nach dem ASVG, nach Durchführung mehrerer öffentlicher mündlicher Verhandlungen, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird insofern Folge gegeben, als die über die Beschwerdeführerin verhängte... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Rosenkranz über die Beschwerde des Herrn AA, vertreten durch B Rechtsanwälte OG, Hon.-Prof. Dr. BB, Dr. CB, Rechtsanwälte, Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis der Bürgermeisterin der Stadt Y vom 14.09.2016, Zl ****, nach öffentlicher mündlicher Verhandlung, zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 50 VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. 2. Gemäß § 52 Abs 1 und 2 Vw... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 10.01.2018 Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §4 Abs2ASVG §4 Abs1 Z1ASVG §33 Abs1ASVG §111 Abs1
Rechtssatz: Der Vertrag enthielt kein abgeschlossenes Werk und war die Art der Tätigkeit dem betrieblichen Organisationsplan des Auftraggeberunternehmens unterworfen, sodass nicht von einer selbständigen Tätigkeit auszugehen war. ... mehr lesen...