Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Am 13. April 2007 stellte die beschwerdeführende Partei den Antrag auf Aufnahme von Lucentis (mit dem Wirkstoff Ranibizumab) in den gelben Bereich des Erstattungskodex zur Behandlung von Patienten mit "feuchter", altersabhängiger Makuladegeneration (AMD). Dieser Antrag wurde zuletzt im vierten Rechtsgang mit Entscheidung der Unabhängigen Heilmittelkommission vom 25. März 2010 abgewiesen; die gegen diesen Bescheid erhob... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Am 13. April 2007 stellte die beschwerdeführende Partei den Antrag auf Aufnahme von Lucentis (mit dem Wirkstoff Ranibizumab) in den gelben Bereich des Erstattungskodex zur Behandlung von Patienten mit "feuchter", altersabhängiger Makuladegeneration (AMD). Dieser Antrag wurde zuletzt im vierten Rechtsgang mit Entscheidung der Unabhängigen Heilmittelkommission vom 25. März 2010 abgewiesen; die gegen diesen Bescheid erhob... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art18 Abs2B-VG Art83 Abs2B-VG Art 133 Z4EMRK Art6 Abs1 / TribunalEMRK Art13 ASVG §31 Abs2 Z1, Abs3, §351c ff, §351g, §351h, §351jVerfahrensordnung zur Herausgabe des Erstattungskodex nach §351g ASVG §23, §24, §25Richtlinie 89/105/EWG
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Nichtaufnahme der Arzneispezialität Lu... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art18 Abs2B-VG Art83 Abs2B-VG Art 133 Z4EMRK Art6 Abs1 / TribunalEMRK Art13 ASVG §31 Abs2 Z1, Abs3, §351c ff, §351g, §351h, §351jVerfahrensordnung zur Herausgabe des Erstattungskodex nach §351g ASVG §23, §24, §25Richtlinie 89/105/EWG
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Nichtaufnahme der Arzneispezialität Lu... mehr lesen...