Norm: ArbGerG §2 Abs2 II1ASVG §308 Abs4
Rechtssatz: Das Arbeitsgericht ist zuständig, wenn sich der Dienstnehmer auf den - entgegen einer behaupteten Zusicherung - gestellten Antrag nach § 308 Abs 4 ASVG und den damit verbundenen Verlust einer ASVG - Pension als anspruchsbegründendes Vorbringen stützt, obwohl ein Antrag nach § 308 Abs 4 ASVG nur nach
Begründung: eines öffentlich - rechtlichen Dienstverhältnisses möglich ist. ... mehr lesen...