Norm
ArbGerG §2 Abs2 II1Rechtssatz
Das Arbeitsgericht ist zuständig, wenn sich der Dienstnehmer auf den - entgegen einer behaupteten Zusicherung - gestellten Antrag nach § 308 Abs 4 ASVG und den damit verbundenen Verlust einer ASVG - Pension als anspruchsbegründendes Vorbringen stützt, obwohl ein Antrag nach § 308 Abs 4 ASVG nur nach Begründung eines öffentlich - rechtlichen Dienstverhältnisses möglich ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitnehmer, ArbeitsverhältnisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0050916Dokumentnummer
JJR_19830308_OGH0002_0040OB00047_8200000_001