RS OGH 1983/3/8 4Ob47/82

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Veröffentlicht am 08.03.1983
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Norm

ArbGerG §2 Abs2 II1
ASVG §308 Abs4

Rechtssatz

Das Arbeitsgericht ist zuständig, wenn sich der Dienstnehmer auf den - entgegen einer behaupteten Zusicherung - gestellten Antrag nach § 308 Abs 4 ASVG und den damit verbundenen Verlust einer ASVG - Pension als anspruchsbegründendes Vorbringen stützt, obwohl ein Antrag nach § 308 Abs 4 ASVG nur nach Begründung eines öffentlich - rechtlichen Dienstverhältnisses möglich ist.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 47/82
    Entscheidungstext OGH 08.03.1983 4 Ob 47/82
    Veröff: ZAS 1984,21 (Stifter)

Schlagworte

SW: Arbeitnehmer, Arbeitsverhältnis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0050916

Dokumentnummer

JJR_19830308_OGH0002_0040OB00047_8200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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