Entscheidungsgründe: Die am 17.1.1943 geborene Klägerin war als Bankanstellte beschäftigt. Bereits 1993 wurden bei ihr Arthrosen in beiden oberen Extremitäten festgestellt; sie hatte damals Schwellungen der Fingergrundgelenke auf der rechten Seite und im rechten Handgelenk, später auch in beiden Ellbogen und Schultern. Im Jahr 1994 stellte sie wegen dieser Gelenksbeschwerden einen Antrag auf Bewilligung eines Kuraufenthaltes bei der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten.... mehr lesen...
Norm: ASVG §307d Abs1ASVG §307d Abs2
Rechtssatz: Bei der Gewährung von Kuraufenthalten handelt es sich in allen Fällen (auch in denen des § 155 ASVG) nicht um Pflichtleistungen der Versicherungsträger, vielmehr liegt die Entscheidung über die Gewährung dieser Maßnahme in deren pflichtgebundenem Ermessen; dem Versicherten steht gegen die Verweigerung kein Rechtsschutz zur Verfügung (SSV-NF 7/76). Entscheidungstexte ... mehr lesen...